Verordnungen:

Verordnungen für eine logopädische Therapie oder für eine diagnostische Abklärung werden in der Regel von Kinderärzten, Neurologen, Phoniatern, HNO-Ärzten, Kieferorthopäden oder Hausärzten ausgestellt.

Der  Therapiebeginn muss spätestens 14 Tage nach dem Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen; daher ist es sinnvoll, die Verordnung erst nach einer Terminabsprache mit mir vom behandelnden Arzt abzuholen.

Je nach Störungsbild verordnet der Arzt Therapieeinheiten von 30 oder 45 Minuten, in seltenen begründeten Fällen 60 Minuten.

Die Therapie findet je nach ärztlicher Verordnung und Bedarf 1-2 mal in der Woche statt.

Wenn Sie in Iher Mobilität eingeschränkt sind und aus wichtigen Gründen das Haus nicht verlassen können, wird vom Arzt ein Hausbesuch empfohlen, auch dieses ist auf Ihrer Verordnung für Logopädie vermerkt.

Zuzahlungen:

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei chronischen Erkrankungen) ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bitte nehmen Sie diesbezüglich mit Ihrer Krankenkasse Kontakt auf, die Sie gerne beraten wird.

Terminvereinbarungen:

Termine können Sie mit mir persönlich per Telefon oder E-mail vereinbaren. Sie können aber auch die Möglichkeit der Online-Anmeldung nutzen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich nicht persönlich ans Telefon gehe, wenn ich in der Therapie bin. Telefonnummer und -zeiten und Online-Anmeldeformular finden Sie unter der Rubrik "Kontakt".

Die erste Stunde:

In der ersten Stunde müssen, sofern noch nicht telefonisch oder per Online-Anmeldung geschehen, Ihre Daten aufgenommen werden und organisatorische Dinge erledigt werden. Außerdem haben Sie Gelegenheit, in einem ausführlichen Erst- oder Anamnesegespräch zu schildern, warum Sie zu mir gekommen sind. Anschließend beginnen wir mit einer umfassenden Diagnostik, die je nach Beschwerden Untersuchungen und Tests beinhaltet. Dafür ist in der ersten Therapie-Einheit immer eine ganze Stunde (60 Minuten) Zeit.

Terminabsagen:

Wenn Sie einmal nicht kommen können, möchte ich Sie aus organisatorischen Gründen bitten, mir dies möglichst rechtzeitig mitzuteilen, spätestens 24 Stunden vor dem Termin. Sie können das telefonisch oder per eMail tun; wenn ich nicht persönlich das Telefonat entgegennehmen kann, sprechen Sie auf den Anrufbeantworter, ich rufe dann sobald es geht zurück.